Viele Wege der guten Zusammenarbeit
Individualität muss auch im vertraglichen Bereich ihre Spuren hinterlassen – denn maßgeschneiderte Service- und Projektangebote verlangen flexible und kundenorientierte Vertragsarten. Wir übernehmen Aufgaben quer über alle Bereiche der Zusammenarbeit: vom Generalunternehmer über den Projektpartner bis hin zur Arbeitnehmerüberlassung.
Werkverträge
In einem Werkvertrag wird der Leistungsumfang der zu erledigenden Aufgaben detailliert von Beginn bis Ende des Projekts festgelegt. Die von Proway eingesetzten Mitarbeiter stehen unseren Kunden dabei technisch und fachlich jederzeit zur Verfügung.
Die Vorteile:
- Die Projekte können fachlich und zeitlich optimal koordiniert werden, wenn Proway als Auftragnehmer die vollständige Projekt- und Auftragsabwicklung in den Händen hält.
- Die Verantwortung für den Auftrag liegt bei Proway – nicht bei unseren Kunden. Wir stehen in der Pflicht, die Ziele und Aufgaben zu erfüllen und die zeitlichen, fachlichen und organisatorischen Vorgaben zu leisten.
Beratungs- und Dienstleistungsverträge
Proway leistet eine wichtige Unterstützung bei Personalengpässen: Wir erstellen gemeinsam mit unseren Kunden genaue Anforderungsprofile, um geeignete Kandidaten für das Projekt zu finden.
Die Vorteile:
- Unsere Kunden verfügen auch kurzfristig und höchst flexibel über geeignete Mitarbeiter.
- Es bestehen also umfangreiche Personalreserven auch außerhalb des Betriebs.
- Die Arbeitsorganisation wird variabel und eröffnet ganz neue geschäftliche Spielräume.
Wir von Proway stehen unseren Kunden dabei von der Vertragsgestaltung über die Einarbeitungsphase bis hin zur Projektbetreuung komplett zur Verfügung.
Arbeitnehmerüberlassung
Die Arbeitnehmerüberlassung ist eine häufig gewählte Organisationsform, bei der unsere Kunden die Projektaufgaben an unsere Mitarbeiter vor Ort weiter delegieren. Unsere Kunden bestimmen gleichzeitig die Einsatzdauer und Länge des Projekts, in dem der Mitarbeiter eingesetzt wird.
Die Vorteile:
- Unsere Mitarbeiter sind vollständig in das interne Team unserer Kunden integriert.
- Proway ist nach wie vor der Arbeitgeber und übernimmt die entsprechenden gesetzlichen Verpflichtungen.
- Unsere Kunden haben die größtmögliche Flexibilität bei der Aufgaben- und Projektabwicklung.
Die dafür notwendige Erlaubnis wurde uns vom Landesarbeitsamt Baden-Württemberg erteilt. Wir unterliegen somit der ständigen Kontrolle und bieten dadurch unseren Kunden und Mitarbeitern hohe Sicherheit und Zuverlässigkeit im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung.





top